Es ist immer sinnvoll, vor Erstellung eines Testaments fachlich kompetenten Rat einzuholen. Dabei ist Folgendes zu beachten was die Kosten angeht:

Gehen zu einem Notar sind die Kosten deutlich niedriger als die Kosten anwaltlicher Beratung, was an den unterschiedlichen Kostengesetzen liegt.

Ein konkretes Beispiel: Es lassen sich Ehegatten zu einem Testament beraten, die ein Vermögen von Euro 400.000,- haben. Die Kosten anwaltlicher Beratung liegen zwischen Euro 3.708,- Euro und 7.132,- Euro jeweils plus Mehrwertsteuer je nachdem welchen Schwierigkeitsgrad der Sache der Anwalt annimmt. Hier hat er einen Ermessensspielraum.

Ergebnis der Beratung kann dann aber nur die Erstellung eines handgeschriebenen Testaments sein, da nur Notar Testamente beurkunden dürfen und nicht Rechtsanwälte die nicht zugleich Notare sind.

Die Kosten beim Notar liegen bei dem Wert  Euro 1.570,- plus Mehrwertsteuer und sind damit deutlich niedriger als die Anwaltskosten.

Zudem hat das beurkundete notarielle Testament den großen Vorteil, daß Sie im Erbfall keinen Erbschein benötigen (der immer dann notwendig ist, wenn Grundbesitz im Nachlaß ist, denn das Grundbuchamt schreibt das Grundstück auf den Erben nur um bei Vorliegen eines notariellen Testaments oder eines Erbscheins). Haben Sie nur das anwaltlich beratene handgeschriebene Testament brauchen Sie für zwei Erbfälle noch zwei Erbscheine deren Kosten sich auf gesamt Euro 2.671,80 belaufen (1. Erbfall Wert Euro 200.000,- = Euro 952,65; 2. Erbfall Wert 400.000,- = Euro 1.719,15).