SCHWERPUNKT: IMMOBILIENRECHT 

Kanzlei Bernhard & Dr. Kleuser

Schwerpunkt der Tätigkeit im Bereich des Notars ist die Vorbereitung und Protokollierung von Kaufverträgen über Immobilien; besonderer Schwerpunkt ist die Protokollierung von so genannten Bauträgerverträgen, bei denen die Erwerber einen Vertrag über eine noch zu erstellende Immobilie mit dem Bauträger abschließen. Über den Link zur Bundesnotarkammer  erhalten Sie umfassende Informationen über alle Aspekt der notariellen Tätigkeit im Immobilienrecht.

Schwerpunkt unserer Tätigkeit im anwaltlichen Bereich im Immobilienrecht ist die Prüfung und Begutachtung von Immobilienkaufverträgen beziehungsweise Bauträgerprojekten.

Als besonderen Service bieten wir die Prüfung entsprechender Verträge zu einem Pauschalpreis an. Warum ist vor der Beurkundung eines Kaufvertrages bei dem Notar eine anwaltliche Prüfung des Vertrages sinnvoll?

Angesichts der hohen Grundstücks- und Gebäudepreise im Rhein-Main-Gebiet belaufen sich die Investitionen schnell auf Summen von
250.000,00 EUR und mehr. In der Regel stellt der Kauf einer Immobilie für die meisten Kunden die größte und einzige Investition dieser Art in ihrem Leben dar. Hier sollte der Kunde sicher gehen, dass der abzuschließende Vertrag Regelungen für alle möglichen später auftretenden Probleme beinhaltet und dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entspricht.

Juristische Verträge sind von Juristen für Juristen geschrieben sind, so dass der rechtliche Laie sie zum Teil nicht versteht. Von daher besteht unsere Aufgabe darin, zum einen juristisch zu prüfen, ob der Vertrag all die Regelungen enthält, die in Ihrem Sinne zwingend notwendig sind und dass keine Regelungen in dem Vertrag enthalten sind, die außerordentlich zu Ihren Lasten gehen. Daneben ist es unsere Aufgabe, Ihnen den Vertrag „zu übersetzen“, das heißt, Ihnen die wesentlichen Inhalte allgemein verständlich zu erklären. In der Regel sollten die Verhandlungen vor dem entsprechenden Notartermin abgeschlossen sein.

Die Beurkundung eines Vertragsentwurfes durch einen Notar kann die vorherige Prüfung eines Vertrages durch einen Anwalt nicht ersetzen und zwar aus folgendem Grund:

Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, die Parteien unabhängig und neutral zu beraten; er ist kein einseitiger Interessenvertreter der einen oder anderen Partei. Die Prüfung und gegebenenfalls Nachverhandlung eines Vertrages aus der Sicht nur eines Vertragspartners ist Aufgabe eines Rechtsanwaltes. Nur er ist verpflichtet, einseitig die Interessen seines Mandanten zu vertreten und durchzusetzen.

Die Erfahrung zeigt, dass eine anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Kaufvertrages sehr sinnvoll ist; ist ein Vertrag in einer für den Mandanten ungünstigen Form zustande gekommen, ist es im Nachhinein wesentlich schwieriger, sich von diesem Vertrag wieder zu lösen, in der Regel ist dies auch mit wesentlich höheren Kosten verbunden, als wenn man von vornherein eine interessengerechte Vertragskonstruktion mit Hilfe eines Rechtsanwalts verhandelt.

Wir begleiten Sie aber selbstverständlich auch in die notarielle Beurkundung selber, so dass wir als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen, wenn sich noch in dem Beurkundungstermin selber Änderungen ergeben sollten.

Die Gebühren, die wir für die entsprechende Prüfung in Rechnung stellen, belaufen sich auf 0,5 bis 1 % des Vertragswertes zuzüglich Mehrwertsteuer. Hierin ist die entsprechende Vertragsprüfung sowie eine Begleitung des Mandanten in die notarielle Beurkundung selber mit eingeschlossen.

Kanzlei Bernhard und Dr. Kleuser 
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