Bernhard & Dr. Kleuser BGK Rechtsanwälte
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SachwertPlus-Fonds 10 KG

April 2011: Update SachwertPlus Fonds 10
Vereinzelt versucht die Bankgesellschaft AG, das „Abwicklungsinstitut“ der Volks- und Raiffeisen-Banken-Gruppe, noch offene Kreditforderungen wegen der Finanzierung von Anteilen am SachwertPlus Fonds 10 einzuziehen. Die Kredite wurden ursprünglich von der Raiffeisenbank Mainz vergeben. Wir haben eine der Bank Aktiengesellschaft gegen einen Anleger abgewehrt; aufgrund der bei uns vorhandenen Informationen über Interessenkonflikte der Bank bei Kreditvergabe hat die Bank nach Erhalt unserer Klageerwiderung die Klage zurückgenommen und hatte die kompletten Verfahrenskosten zu tragen.
 


Offen sind noch all die Fälle, in denen Anleger ihre Beteiligung über eine große Volksbank in Rheinland-Pfalz finanziert haben. Die Kreditverträge wurden vielfach im Jahre 2001 für den Zeitraum von 5 Jahren abgeschlossen; die Kreditverträge laufen daher in 2006 aus. Nach den Vertragsbestimmungen des Kreditvertrages ist der Kredit grundsätzlich mit Ablauf der ersten Zinsbindung von 5 Jahren in voller Höhe zurückzuzahlen, es sei denn die Bank stimmt einer Verlängerung des Vertrages zu.

Die Kreditverträge sind mittlerweile von der ursprünglich ausgebenden Bank an die Bankaktiengesellschaft mit Sitz in Ebersbach zur Bearbeitung abgegeben worden; hierbei handelt es sich um das Abwicklungsinstitut für Problemkredite im Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken. Die Kunden werden seither von dort angeschrieben.

Anleger sollten unbedingt folgendes beachten:
Vor einer Rückzahlung der Kreditsumme oder vor jedweder Verlängerung der Verträge sollte der Fall dringendst anwaltlich geprüft werden, damit nicht etwaige Gegenrechte verloren gehen. Sie können sich als Faustformel merken, dass Sie als Kunde noch so lange eine starke Rechtsposition haben, wie Sie noch nicht zurückgezahlt haben. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass ggf. bestehende Gegenrechte verjährt sein könnten; derartig verjährte Rechte gewähren aber immer noch Gegenrechte solange die Forderung der Bank nicht beglichen worden ist.

Die von der Raiffeisen- und Volksbank damals verwendeten Kreditvertragsformulare waren teilweise formfehlerhaft; es gibt ein erstes Urteil des Landgerichts Mainz, in dem ein Kreditvertrag der SP10-Finanzierung für nichtig erklärt worden ist (von dritter Seite erstritten). Der Kanzlei ist in einem eigenen Fall Prozesskostenhilfe für einen entsprechenden Aktiv-Prozess gegenüber der Bank durch das Landgericht Mainz bewilligt worden.

Zudem bestehen Anhaltspunkte für eine den Kunden verschwiegene Interessenkollisionen der Bank bei Vergabe der Kredite. Die der Kanzlei zur Verfügung stehende Aktenlage ergibt Hinweise auf ein wirtschaftliches Interesse der Bank an der Einbringung von Immobilien ihrer 100%-igen Immobilientochtergesellschaft bzw. der Einbringung einer Großimmobilie, die im Eigentum eines Kreditnehmers der Bank stand. Hierbei könnte es sich um Tatbestände handeln, auf die die Kunden bei Abschluss der Kreditverträge hätten hingewiesen werden müssen.

Es bestehen gute Chancen, wenn nicht eine Rückabwicklung der Beteiligung zu Lasten der Bank, dann aber wenigstens eine Reduzierung der Kreditsumme im Verhandlungswege zu erreichen.

 

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