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Die Bank hat über ihre Repräsentanten Investmentsfondsanteile der EAGLE-Investment S.A. in Luxemburg verkauft, einer Gesellschaft, deren Anteile zu 88 % durch die BFI-Bank selber gehalten worden sind.
Durch den eigenen Aussendienst der Bank (die sogenannten Repräsentanten) wurde ein Anteilspaket im Wert von DM 60.000,- verkauft. Die Produkte waren "gehebelt"; dass heißt der Kunde musste nicht über das gesamte Anlagekapital verfügen. Er leistete in der Regel DM 15.000,- Eigenanteil und finanzierte weitere DM 45.000,- über einen Kredit der BFI-Bank AG. Der Anlagezeitraum sollte 5 Jahre betragen.
Im Rahmen der Pleite der BFI-Bank AG wurde der luxemburgischen Investmentgesellschaft die Lizenz zum Wertpapierhandel entzogen; die Investmentsfonds wurden geschlossen und aufgelöst. Die Investmentanteile wurden verkauft und entstandene Verluste realisiert. Der Insolvenzverwalter hat den Erlös der verkauften Investmentanteile auf die offenen Kreditschulden der Kunden bei der Bank verrechnet.
Die zur Finanzierung der Anteilskäufe aufgenommenen Kredite an die Kunden wurden von dem Insolvenzverwalter Derra der BFI-Bank AG vorzeitig gekündigt und die Kunden zur Rückzahlung aufgefordert. Etliche Klagen des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung der Kredite laufen aktuell.
Es bestehen gute Chancen zur Abwehr der Klagen. Die notwendige Risikoaufklärung der Kunden beim Verkauf von Geldanlage und Kredit "aus einer Hand", nämlich der der BFI-Bank, erfolgte nach den bisherigen Erfahrungen größtenteils unzureichend. Der massgebliche Anlageprospekt war mangelhaft und ist in vielen Fällen den Kunden vor Abschluss der Verträge nicht einmal übergeben worden.
Die Kanzlei hat bereits ein Urteil gegen den Insolvenzverwalter der BFI-Bank vor dem LG Halle erstritten, mit dem die Klage des Verwalters auf Rückzahlung des Kredits rechtskräftig abgewiesen worden ist. Der Insolvenzverwalter hat in diesem Fall nach seiner Niederlage in erster Instanz die Berufung vor dem OLG Naumburg zurückgenommen.
Ein weiterer Fall wurde zugunsten des Anlegers vom Landgericht Frankfurt in erster Instanz entschieden; auch hier wurde die Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen. Weitere Fälle vor den Landgerichten Limburg und Gießen sind noch nicht entschieden.
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