Bernhard & Dr. Kleuser BGK Rechtsanwälte
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BaFin ordnet Moratorium über die
Noa Bank GmbH & Co. KG an

Was bedeutet dies für die Anleger der Noa Bank?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18.08.2010 gegenüber der Noa Bank GmbH & Co. KG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen.

Die Originalmitteilung können Sie über den nachfolgenden Link abrufen:
http://www.bafin.de/SharedDocs/Mitteilungen/DE/Service/PM__2010/
pm__100818__noa_20bank__moratorium.html


Dies führt in der Praxis dazu, dass keine Gelder mehr von Kunden angenommen werden dürfen und auch keine Auszahlungen mehr an Kunden erfolgen dürfen.

Sollte in den nächsten Tagen nunmehr der Entschädigungsfall festgestellt werden, d. h. es bestätigen sich die Anzeichen der drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, so würde dies für die Kunden der Noa Bank bedeuten, dass diese gegenüber der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ihre Ansprüche geltend machen müssen.

Da die Noa Bank ausweislich ihrer eigenen Internet-Mitteilungen und ausweislich der Mitteilungen der BaFin lediglich der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken angehörte, ist der Entschädigungsanspruch jedes Bankkunden allerdings auf lediglich 50.000,00 € beschränkt.

Sollte es daher zu einem Insolvenzverfahren kommen, droht den Anlegern, dass der Betrag, der über 50.000,00 € hinaus bei der Noa Bank angelegt wurde, bis auf eine etwaige Quote im Insolvenzverfahren verloren ist.

Kunden der Noa Bank sollten sich mit diesem drohenden Teilverlust jedoch nicht ohne Weiteres abfinden, da es nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gute Möglichkeiten gibt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen (AZ: XI ZR 153/08). Diese können z. B. dann bestehen, wenn Anleger der Noa Bank nicht explizit darauf hingewiesen worden sind, dass lediglich eine Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 50.000,00 € besteht.

Unsere Kanzlei betreut bereits seit Jahren eine Vielzahl von geschädigten Anlegern der BFI Bank AG, bei der ebenfalls der Entschädigungsfall festgestellt worden war.

Wir verfügen insoweit über die erforderlichen Hintergrundkenntnisse um Sie bei der Unterstützung Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit der Noa Bank umfassend beraten zu können.

Wir bieten Kunden der Noa Bank eine Erstberatung für eine Pauschale von 100,00 € inkl. Mehrwertsteuer an. Im Rahmen eines persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräches kann dann besprochen werden, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Selbstverständlich übernehmen wir bei Bedarf auch gerne die Abwicklung gegenüber der EdB und die Betreuung im Insolvenzverfahren.

Auch hier gilt es, wichtige Formalien zu beachten, die dem einzelnen Anleger ggf. nicht bewusst sind.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Update

Am 25.08.2010 hat die Bundesanstalt für Finanzaufsicht den Entschädigungsfall für die Noa Bank festgestellt.

http://www.bafin.de/cln_171/nn_722564/SharedDocs/Artikel/DE/
Service/Meldungen/2010/meldung__100825__noabank__
insolvenzantrag__entschaedigung.html?__nnn=true


Die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken (EDB; http://www.edb-banken.de/) wird mit den Anlegern Kontakt aufnehmen wegen der Zahlung der Entschädigungssumme. Genaue Informationen zum Fall Noa Bank finden Sie unter http://www.edb-banken.de/noa-bank.asp.

Zudem ist ein Insolvenzantrag über das Vermögen der Bank gestellt worden. Anleger, die über höhere Einlagen als Euro 50.000,- bei der Noa Bank verfügen, müssen die über Euro 50.000,- hinausgehende Forderung im Insolvenzverfahren geltend machen.

Weitere Informationen

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