|
Schwierigkeiten bei der Auflösung transatlantischer Wertpapierdepots im Rahmen der Nachlassabwicklung.
In Zeiten des weltweiten Finanzmarktes und den damit verbundenen Möglichkeiten, Gelder international anzulegen, kann es in Fällen der Nachlassabwicklung zu nicht ganz unerheblichen Schwierigkeiten kommen.
Veranschaulicht werden soll dies am Beispiel des so genannten "Medallion Guarantee Signature Stamp".
Worum handelt es sich bei dem Medallion Guarantee Signature Stamp?
Das Medallion Guarantee Signature Stamp System ist ein in erster Linie im nordamerikanischen Wirtschaftsraum verbreitetes Zertifizierungssystem für den Transfer von Wertpapieren.
Anlass für die Einführung des Medallion Guarantee Signature Stamp waren die Anschläge des 11.09.2001.
Ziel des Medallion Guarantee Signature Stamp sollte es sein, Antigeldwäschemaßnahmen zu unterstützen und den Transfer von Wertpapieren und Geldwerten weiter zu sichern und zu kontrollieren.
Dass dies den deutschen Erben vor beinahe unlösbare Probleme stellt, ist dabei sicherlich nicht bedacht worden.
Von der Funktion her kommt das STAMP System der notariellen Beglaubigung von Urkunden, wie wir sie aus Deutschland kennen, nahe. Ein wichtiger Unterschied zur notariellen Beurkundung ist allerdings darin zu sehen, dass derjenige der ein solches Zertifikat vergibt, für die in der Urkunde verbriefte Forderung haftet.
In welchen Fällen bedarf es des Medallion Guarantee Signature Stamp?
Der Anwendungsbereich des Medallion Guarantee Signature Stamp beschränkt sich in erster Linie auf die Übertragung von Wertpapieren die an US-amerikanischen und kanadischen Börsen gehandelt werden.
Den nordamerikanischen Finanzinstituten sollte durch die Einführung des STAMP - Systems eine sichere und einfache Möglichkeit geboten werden, Finanztransaktionen durchzuführen.
Auf Deutschland und Europa bezogen ist allerdings das Gegenteil davon eingetreten.
So führt ein Erbfall, bei dem der Erblasser über ein auf seinen Namen laufendes Depot in den USA verfügt hat, für den in Deutschland ansässigen Erben zu dem beinahe unlösbaren Problem, dass das Finanzinstitut für den Übertrag der Depotwerte den Nachweis benötigt, dass derjenige der behauptet Erbe zu sein, tatsächlich auch der wirtschaftlich Berechtigte ist.
Der Erbschein und die Todesurkunde allein reichen hierfür nicht aus.
Vielmehr bedarf dieser Transferauftrag zur Anerkennung durch das US-Institut, des Medallion Guarantee Signature Stamps.
Das Problem, dass sich dem Erben nunmehr stellt ist, dass es in Deutschland und ganz Europa keine Institutionen gibt, die den Medallion Guarantee Signature Stamp vergeben.
Die US-Finanzinstitute zeigen grundsätzlich keine Bereitschaft von Ihrer Forderung nach dem STAMP abzurücken.
Seitens der in den USA ansässigen und für die Vergabe des Medallion Guarantee Signature Stamp zuständigen Behörde "Securities and Exchange Commission" (www.sec.com), wird der Hinweis erteilt, dass sich der Erbe an die deutschen Niederlassungen der in den USA ansässigen Banken wenden solle, da diese den STAMP erteilen würden.
Von diesen erhält man dann allerdings die Mitteilung, dass auch diese nicht befugt sind, das STAMP-Zertifikat auszustellen.
Auch auf Anfragen bei der amerikanischen Botschaft und den amerikanischen Konsulaten in Deutschland wird lediglich wieder auf die deutschen Niederlassungen der US - Banken verwiesen.
Die Konsulate halten hierzu wegen der großen Anfrage bereits Vordrucke vor, in denen sie darauf hinweisen, dass auch sie nicht zur Erteilung des Stanp-Zertifikates berechtigt sind.
Lösungsweg:
Welche Möglichkeit gibt es nunmehr, ein in den USA geführtes Aktiendepot durch den in Deutschland ansässigen Erben aufzulösen?
Nach vielfältigen Anfragen und Prüfungen hat sich folgende - unserer Auffassung nach allein gangbare - Variante herauskristallisiert:
Der Erbe eröffnet zunächst in Deutschland bei einer Bank, die mit einer amerikanischen Bank in den USA kooperiert, ein Wertpapierdepot. Sodann eröffnet die deutsche Bank für den Kunden bei ihrer amerikanischen Partnerbank ein in den USA geführtes Wertpapierdepot. In dieses Depot können nunmehr die auf den Erblasser laufenden Zertifikate übertragen werden.
In diesem Fall erteilt die depotführende Partnerbank in den USA auf dem Transferauftrag den Medallion Guarantee Signature Stamp.
Im letzten Schritt müssen die Wertpapiere aus dem US-Depot in das bei der in Deutschland ansässigen Bank geführte Depot des Erben übertragen werden. Erst dann kann das Wertpapierdepot bei Bedarf veräußert werden.
Dass es neben dem Erfordernis des Medallion Guarantee Signature Stamp noch eines übersetzten Erbscheines, diverser Vollmachten des Erben, einer übersetzten Todesurkunde sowie im Falle des Verlustes der Wertpapierzertifikate noch einer eidesstattlichen Versicherung bedarf, sei nur am Rande erwähnt.
Ergänzend sei noch angeführt, dass von dieser Möglichkeit des Wertpapiertransfers mittels Einschaltung einer US-Partnerbank nur die wenigsten deutschen Banken Kenntnis zu haben scheinen.
|