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Ärger mit Geldanlagen in Zertifikaten?
Aufgrund der Insolvenz der amerikanischen Investment Bank Lehman Brothers Inc. sind tausende Anleger betroffen, die Gelder in Lehman-Zertifikate investiert haben. Die Zertifikate sind in großem Umfang über die Frankfurter Sparkasse und die Citibank verkauft worden. Die Geldanlagen sind definitiv gescheitert, dass heißt eine Rückzahlung der Gelder bei Auslaufen der Anlagefrist wird nicht in der versprochenen Form stattfinden. Es kommt die Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die jeweilige Bank in Betracht, die die Zertifikate an die Anleger verkauft hat. In jedem Einzelfall sollte kurzfristig geprüft werden, ob die Bank ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur ausreichenden Information des Kunden über Vertragsbedingungen und Vertragsrisiken nachgekommen ist. Hat die Bank den Kunden nicht ausreichend informiert (was oft der Fall sein dürfte, da auch vielen Kleinanlegern Zertifikate - also Produkte mit Totalverlustrisiko - als sichere Geldanlagen verkauft worden sind), haftet sie ihm gegenüber auf Schadensersatz. In diesem Fall kann der Kunde die Rückzahlung des ursprünglichen Anlagebetrages gegen Rückgabe der nunmehr wertlosen Zertifikate an die Bank verlangen.
Für Anleger, die Zertifikate anderer Emittenten gekauft haben, die nicht insolvent sind, aber bei denen durch die Börseneinbrüche der letzten Wochen drastische Wertverluste zu verzeichnen sind, gilt folgendes: Mögliche Schadensersatzansprüche wegen Fehlberatung der Banken können nicht erst dann durchgesetzt werden, wenn die Laufzeit des Zertifikates abgelaufen ist und sich ein entsprechender Verlust definitiv realisiert hat. Eine Anspruchsverfolgung ist bereits während der Laufzeit des Zertifikates möglich.
Achtung: Für die Schadensersatzansprüche aus Fehlberatung gilt eine kurze, dreijährige Verjährungsfrist, die tagesgenau 3 Jahre nach Kauf der Geldanlage endet. Schadensersatzansprüche sind nach Ablauf dieser Frist nicht mehr durchsetzbar. Daher sollten die Fristen durch einen Fachmann geprüft werden.
Anleger sollten auch besondere Vorsicht walten lassen, wenn die verkaufende Bank Ihnen Vergleiche zur Vermeidung von Schadenersatzprozessen anbietet. Erfahrungsgemäß sind in der Regel die Konditionen derartiger Vergleiche lange nicht so gut, wie die mit spezialisierter anwaltlicher Hilfe zu erzielenden Ergebnisse.
Wir haben uns auf das Gebiet des Kapitalanlagerechts bereits seit vielen Jahren spezialisiert und bieten an, dass Anleger ihren Fall gegen eine Erstberatungsgebühr von Euro 75,- inclusive durch unsere Kanzlei prüfen lassen können. Ansprechpartner sind RA Dr. Michael Kleuser und RA Tobias Bernhard.
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