Bernhard & Dr. Kleuser BGK Rechtsanwälte
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Kapitalanleger

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dr. Michael Kleuser, der seit 1997 im Kapitalanlagerecht bzw. Bankrecht arbeitet. Seine Spezialisierung umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von geschädigten Anlegern insbesondere bei Anlagen des sogenannten "Grauen Kapitalmarkts".

Das erste grosse Projekt von Dr. Kleuser in diesem Bereich war die Betreuung von 200 Anlegern in Aktien der Stillhalter International S.A. aus Luxemburg (vermittelt durch die Robyns Capital GmbH in Düsseldorf/Dresden) im Jahre 1998.

Anspruchsgegner sind in erster Linie Anlagegesellschaften, Vermittlungsgesellschaften, Prospektherausgeber und finanzierende Banken.

Kapitalanlagefälle berühren in der Regel mehrere Rechtsgebiete; neben dem allgemeinen Haftungsrecht ist oft auch das Gesellschaftsrecht, das Bankrecht und das Steuerrecht betroffen. Das Haftungsrecht regelt die Folgen von Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Geldanlage; das Gesellschaftsrecht regelt die Rechte der Anleger untereinander als Mitglieder der jeweiligen Anlagegesellschaften und gegenüber den Geschäftsführern der Anlagegesellschaften (in der Regel Kommanditgesellschaften). Das Bankrecht legt die Rechte des Anlegers gegenüber der ggf. eine Anlage finanzierenden Bank fest. Das Steuerrecht ist wichtig für die Beurteilung der steuerrechtlichen Folgen insbesondere bei möglichen Rückabwicklungen von Beteiligungen. Erfolgreich ist nur eine ganzheitliche Beratung der Mandanten.

Es besteht in der Kanzlei umfangreiche Erfahrung auch in der Bündelung der Interessen größerer Anlegergruppen. Worin liegt der Vorteil der Vertretung mehrerer Mandanten mit der gleichen Kapitalanlage durch eine Anwaltskanzlei? Der Anwalt kennt sich in den spezifischen Problemen der betroffenen Geldanlage rasch aus und kann den Mandanten schneller und effektiver beraten; der Mandant profitiert von den Kenntnissen, die sich der Anwalt in Parallelfällen angeeignet hat. Der nicht rechtsschutzversicherte Mandant kann von der Verhandlungsstärke einer Anlegergruppe profitieren, in sich (idealerweise mehrere) Mandanten mit Rechtsschutzversicherung befinden. Denn weiß der Gegner, dass sich eine sachkundig vertretene Gruppe von Anlegern bildet und es drohen Klageverfahren, gelingt oft die für alle Kunden günstige und schnelle aussergerichtliche Einigung. Ideal sind Gruppen von bis zu 100 Anlegern; hier wird die notwendige Schlagkraft entwickelt und es ist weiterhin möglich, ein persönliches Verhältnis von Anwalt und Mandant zu entwickeln. Wir sind kein Freund reiner Fernmandate oder Postmandate; wir wollen unsere Mandanten, mit denen wir teils über Jahre zusammenarbeiten werden, kennen.

Schwerpunkte der Arbeit im letzten Jahr war die Rückabwicklung von über 95 über die BFI-Bank AG in Insolvenz (Dresden) kreditfinanzierten Immobilienfondsbeteiligungen (Sachwertplus-Fonds Nummern 7, 8, 9 und 10) sowie die Betreuung von über 45 Gesellschaftern der Inteco-Renditefonds Nummern 117/118, 119 und 120; hier konnten mit der die Anteile finanzierenden Bank für die Anleger wirtschaftlich sehr vorteilhafte Vergleiche ausgehandelt werden.

 

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