Bernhard & Dr. Kleuser BGK Rechtsanwälte
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Euwesa SA

April 2011: Update Euwesa
Es ist uns gelungen, mit dem Insolvenzverwalter Vergleiche abzuschließen, wonach in Höhe von 50% die Schadensersatzforderungen wegen des Erwerbs von Aktien der Euwesa SA zur Insolvenztabelle anerkannt werden. Angesichts der Quotenaussicht von 35% erhalten die Anleger hier Geld aus dem schon abgeschriebenen Investment zurück.



Oktober 2006
Unserer Auffassung nach bestehen Schadenersatzansprüche der EUWESA-Anleger gegenüber der insolventen BFI Bank AG wegen Verdachts des Kapitalanlegebetruges.

Wir haben daher für unsere Kunden entsprechenden Schadenersatzforderungen zur Insolvenztabelle angemeldet mit dem Ziel, dass auch auf diese Forderungen die von Seiten des Insolvenzverwalters ungefähr geschätzte Quote von 25 % der Forderung ausgeschüttet werden soll.

Die Forderungen sind bisher von Seiten des Insolvenzverwalters bestritten worden.

Wir haben einen Musterfall, der seit Anfang diesen Jahres bereit ist, in ein entsprechendes Klageverfahren zu gehen. Der Kläger, der auf einer Immobilienfinanzierung der insolventen Bank einen fünfstelligen Eurobetrag schuldet und hier im Hinblick auf die entsprechende Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von EUWESA-Aktien Aufrechnung erklärt haben. Hier wäre es nun an der Reihe des Insolvenzverwalters, den entsprechenden Musterprozess einzuleiten. Allerdings ist dies seit über 9 Monaten nicht geschehen; auf entsprechende Nachfrage bei dem zuständigen Prozessanwalt in der Kanzlei von Rechtsanwalt Derra konnte man uns nicht sagen, warum das Verfahren insofern noch "hängt". Wir sind momentan damit befasst, die Rechtsschutzdeckung für entsprechende Aktivprozesse zur Forderungsfeststellung bei dem zuständigen Amts-/Landgericht zu beantragen.

Hintergrund
Über den mit der BFI-Bank AG kooperierenden Vertrieb wurden Aktien der nicht-börsennotierten luxemburgischen Aktiengesellschaft Euwesa S.A. verkauft. Die Euwesa S.A. war eine Tochtergesellschaft der BFI Bank und sollte als deren Wertpapierhandelshaus fungieren.

Es gibt Anhaltspunkte, dass die Aktien beim Erstverkauf wesentlich zu teuer angeboten worden sind. Ermittlungen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs laufen in Deutschland und in Luxemburg.

Der Euwesa SA wurde Mitte 2002 seitens der luxemburgischen Finanzaufsicht die Handelslizenz entzogen.Daraufhin wurden die Euwesa-Aktionäre aufgefordert, unter Nachschuß weiterer Mittel ihre Aktien in solche der BFI Bank AG zu tauschen. Zu diesem Zeitpunkt (Herbst 2002) befand sich die BFI-Bank schon in ernstlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Es besteht der Verdacht der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung der Anleger; Schadensersatzforderungen sollten in jedem Fall anspruchswahrend zur Insolvenztabelle angemeldet werden; bei Anerkennung der Forderung durch den Insolvenzverwalter besteht Aussicht auf eine Entschädigung von 25% des Wertes der Forderung.

Ein erstes Musterverfahren (Klage zur Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle) ist in Vorbereitung.

 

Weitere Informationen

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