Bernhard & Dr. Kleuser BGK Rechtsanwälte
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Schwerpunkte

Erste Hilfe im Schadensfall

Im Schadensfall ist schnelle professionelle Hilfe wichtig.
Warum dies?


Der Anwalt muss sich zuerst einen Überblick über mögliche Verjährungsfristen verschaffen; die kürzeste Verjährungsfrist z.B. liegt im Rahmen der Prospekthaftung bei 6 Monaten ab Kenntnis eines Prospektmangels, längstens 3 Jahre nach Zeichnung des Anlagevertrages. Ist das Fristende nah, müssen sofort anspruchssichernde Massnahmen ergriffen werden. Nichts ist ärgerlicher, als dass eine Verfolgung von Rechten nur deshalb unmöglich wird, weil Fristen verpasst wurden!

Besonders im Fall kreditfinanzierter Geldanlagen muss eilig geklärt werden, ob die Kredite noch weiter bedient oder ob die Zahlungen eingestellt werden. Gegebenenfalls muss auch der Bank gegenüber ein Vorbehalt erklärt werden, dass nur noch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter dem Vorbehalt späterer Rückforderung gezahlt wird. So wird vermieden, dass bei späteren Rückforderungen die Bank sich darauf berufen kann, der Anleger habe gezahlt, obwohl er wusste, aus Rechtsgründen nicht zur Zahlung verpflichtet gewesen zu sein und hätte daher sein Rückforderungsrecht der Bank gegenüber verwirkt.

Wie beginnt ein Mandatsverhältnis?
Auf einen Anruf des Mandanten hin wird ein Fragebogen per Post oder Mail versandt, der all die Informationen abfragt, die für die Beurteilung des Falles wichtig sind. Der Mandant sendet den ausgefüllten Fragebogen an die Kanzlei zurück. Die Unterlagen werden gesichtet; dann erfolgt eine erste Einschätzung durch den Anwalt zur Rechtslage entweder schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Erstberatung. Deren Kosten liegen um die 100 Euro zzgl. Mwst., je nach Schwierigkeitsgrad und Arbeitsumfang des Falles. Dann entscheiden Mandant und Anwalt gemeinsam über das weitere Vorgehen.

Ist der Mandant rechtsschutzversichert, übernimmt der Anwalt die Einholung einer Deckungszusage. Hier ist dringend von einer Tätigkeit des Mandanten selbst abzuraten.

Rechtsschutzdeckungsanfragen sind Spezialistenarbeit: Der Versicherung müssen die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung aufgezeigt werden anhand des jeweiligen Bedingungswerks (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen). In Zeiten des allgemeinen Sparzwangs gehen Rechtsschutzversicherer teilweise dazu über, mit falschen Begründungen die Deckung erst einmal abzulehnen. Wird hier mangels genauer Kenntnis der Rechtslage zu früh aufgegeben, hat der Kunde das Nachsehen. Jahrelange Erfahrung, auch in Deckungsprozessen gegen Versicherer, sind hier auf Anwaltsseite unabdingbar.

 

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