|
Im Bereich des Notars spielt die Erstellung von notariellen Testamenten und Erbverträgen im Sinne einer optimal gestalteten Erbfolge die Hauptrolle. Eine gute Einführung in das Thema Erbrecht gibt die auf der Homepage des Bundesjustizministerium herunterladbare Broschüre „Erben und Vererben”. Auch können wir Ihnen die informative Homepage der Bayerischen Notare zu dem Thema empfehlen. Für internationale Erbfälle hat die EU-Kommission eine sehr informative Kurzeinführung in das Erbrecht auf der Homepage www.successions-europe.eu ins Netz gestellt.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit im anwaltlichen Bereich ist die Begleitung von Nachlassabwicklungen. Ein Schwerpunkt im notariellen Bereich ist die Abwicklung deutsch-französischer Nachlassfälle.
Immer dann, wenn Erbengemeinschaften von mehreren Personen bestehen, die in der Regel weit weg von den Nachlassgegenständen (insbesondere Immobilien) wohnen, liegt die professionelle Betreuung der Verwertung des Nachlasses nahe. Wir bieten hier im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit einen Komplett-Service an in Zusammenarbeit mit einem befreundeten Steuerberatungsbüro. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst die Aufnahme des Nachlasses, Einholung von Sachverständigengutachten zur Bewertung sowie die optimale Verwertung des Nachlasses zum Beispiel Rahmen von Verkäufen oder Auktionen.
Daneben betreuen wir selbstverständlich auch Mandate im Bereich von streitigen Erbauseinandersetzungen; typische Fälle aus diesem Bereich sind die Durchsetzung von so genannten Pflichtteilsansprüchen von Kindern und/oder Ehegatten, die von Seiten des Erblassers enterbt worden sind.
|