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BFI Bank AG in Insolvenz

Januar 2007

Bericht zur Gläubigerversammlung vom 24.01.2007 in dem Insolvenzverfahren Dr. Karl-Heinz Wehner (36 W IN 1986/06) vor dem Amtsgericht Charlottenburg.


Anwesend waren Herr Dr. Wehner in Person nebst seines anwaltlichen Vertreters. Auf Seiten der Gläubiger waren ein Vertreter der BFI-Bank i.I. sowie von der Kanzlei Bernhard & Dr. Kleuser Herr Rechtsanwalt Bernhard anwesend.

Die Insolvenzverwalterin gab bekannt, dass sie sich zur Ermittlung des Sachverhaltes in erster Linie auf Informationen aus Gläubigerkreisen sowie der Staatsanwaltschaft in Würzburg gestützt hat.

Dass es zu einer Eröffnung des Verfahrens vor dem Amtsgericht Charlottenburg und nicht vor dem Amtsgericht Würzburg kam, liegt darin begründet, dass auf den Wohnsitz des Schuldners, der sich nunmehr in Berlin befindet, abgestellt wurde.

Auf der Gläubigerversammlung wurde des Weiteren die Einsetzung eines Gläubigerausschusses angeregt. In den Gläubigerausschuss wurde unter anderem Herr Rechtsanwalt Bernhard von der Kanzlei Bernhard & Dr. Kleuser gewählt.

Im Berichtstermin wurde weiter bekannt, dass Herr Dr.Wehner seine gesamten Vermögenswerte bereits vor geraumer Zeit auf sein familiäres Umfeld verteilt hat. Hier bieten sich nach Aussage der Insolvenzverwalterin Anfechtungsmöglichkeiten um die transferierten Vermögenswerte doch noch zur Insolvenzmasse zu ziehen.

Inwieweit in dem Verfahren eine Quote zu Gunsten der geschädigten Gläubiger erzielt werden kann, hängt maßgeblich von dem Erfolg diese Anfechtungen ab, da Herr Dr. Wehner selbst nach den Ermittlungen der Insolvenzverwalterin, derzeit keinerlei nennenswerte Vermögenswerte mehr besitzt.

Über die Höhe der zu erwartenden Gläubigerforderungen konnte noch keine abschließende Stellungnahme abgegeben werden, da bis einschließlich den 25.02.2007 Insolvenzforderungen angemeldet werden können. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Forderungen im zweistelligen Millionenbereich bewegen werden. Abschließend kann festgehalten werden, dass das Wohl und Wehe der Gläubigerforderungen von dem Schicksal der Anfechtungen abhängen wird.

Oktober 2006

1.
Gegenüber dem Insolvenzverwalter ist bei den Festgeldanlagen zur Zeit nichts zu veranlassen.

Sämtliche Forderungen sind von unserer Kanzlei angemeldet worden; die erste Ausschüttung ist bekanntlich an Sie geflossen, wann die zweite Ausschüttung kommen wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

2. Wie Sie vielleicht aus der einschlägigen Presse erfahren haben, sind von uns und der Kanzlei Mattil in München bei einigen - rechtsschutzversicherten - Festgeldanlegern Arreste gegenüber dem seinerzeitigen Hauptaktionär und Aufsichtsratvorsitzenden Dr. Karl Heinz Wehner beim Landgericht Würzburg beantragt worden.

Die entsprechenden Arreste sind wie beantragt erlassen worden; allerdings hat sich im Rahmen der aufgrund dieser Beschlagnahmeverfügungen vorgenommenen Vollstreckungshandlungen gezeigt, dass Dr. Wehner sein uns bekanntes Vermögen vor Gläubigern bereits vor geraumer Zeit in Sicherheit gebracht hat. Die Pfändungen sind daher leider ins Leere gegangen.

Darüber hinaus ist das eingetreten, was schon seit längerer Zeit befürchtet worden ist, nämlich gegen Dr. Wehner ist ein Insolvenzantrag gestellt worden. Es läuft ein Insolvenzverfahren bei einer Rechtsanwältin in Berlin; zur Zeit laufen dort Begutachtungen, ob und inwieweit das bei Dr. Wehner noch vorhandene Restvermögen ausreicht, die für eine Verfahrenseröffnung notwendigen Gerichts- und Insolvenzverwalterkosten zu decken.

Für den Fall, dass das Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte, werden wir Sie über mögliche von Ihnen weiter erforderlichen rechtlichen Schritte informieren. Vorerst ist auch hier nichts zu veranlassen.

3. Wie mittlerweile bekannt geworden ist, hat der Insolvenzverwalter gegenüber der seinerzeit die BFI Bank AG prüfende Wirtschaftsprüfergesellschaft KPMG in Dresden Klage eingereicht. Wir haben leider keinen Zugriff auf die Verfahrensakten; zudem hat uns der Insolvenzverwalter auch keine Informationen darüber gegeben, wie er seine entsprechenden Forderungen gegenüber der Wirtschaftsprüfergesellschaft begründet. Es bleibt uns vorerst nichts anderes übrig, als den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten, bevor es von uns begutachtet wird.

Hintergrund
Über das Vermögen der BFI-Bank AG in Dresden ist unter dem 15.07.2003 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Bank hat Kapitalanlagen im "Grauen Kapitalmarkt" vertrieben. Zu den Produkten im einzelnen:

Festgeld/Sparbriefe
Die Forderungen der Kunden sind zur Insolvenztabelle angemeldet worden. Die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken hat die Kunden in Höhe von 90% der Einlagen, maximal mit Euro 20.000,- entschädigt. Auf den über die Entschädigung hinausgehenden Teil wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine Quote von ca. 25% an weiterer Entschädigung erwartet. Es werden Haftungsansprüche gegenüber den Organen (Vorstand, Aufsichtsrat) und der für den letzten Jahresabschluss zuständigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen Insolvenzverschleppung geprüft.

SachwertPlus-Fonds
Die BFI-Bank AG hat in grossem Umfang gemischte Investmentfonds initiiert und finanziert. Den Kunden wurden in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft angeblich renditestarke Beteiligungen angeboten, die insbesondere zu Altersvorsorgezwecken dienen sollten. Die Basis des Fondsvermögens sollten lukrative Gewerbeimmobilien bilden ergänzt durch Wertpapieranlagen (Investmentfonds) und eine Liquiditätsreserve.

Initiatoren der Beteiligungsmodelle waren der Mehrheitsaktionär der BFI-Bank AG Dr. Karl-Heinz W. und die Brüder Dieter K. und Bruno K. Die Beteiligten handelten teils persönlich, teils unter verschiedenen Firmen. Es bestand mutmasslich von Anfang an die Absicht, beim Verkauf der Beteiligungen bis zu 20% der eingeworbenen Mittel an (Innen-)Provisionen zu verdienen. Die Anleger wurden hierüber weder in den Anlageprospekten mit keinem Wort hierüber informiert.

Die für die Zahlung der hohen Provisionen notwendigen Mittel wurden über Gewinne durch das überteuerte Einbringen von Immobilien in die Fondsgesellschaften bereitgestellt. Einfach gesagt besteht das "beste" Geschäft der Initiatoren einer Fondsgesellschaft darin, selber oder durch nahestehende Dritte eine Immobilie günstig zu erwerben und sie dann mit erklecklichem Aufschlag an dem vom ihm selbst gestrickten Fonds weiterzuverkaufen.

Entsprechende Handlungen können bei dem Sachwertplus-Fonds 7, Sachwertplus-Fonds 8 und Sachwertplus-Fonds 9 zu Lasten der Anleger nachgewiesen werden. Die Anleger wurden über die fehlende Rentabilität der Anlagen getäuscht.

Erste Tatbeteiligte sind vom Landgericht Würzburg zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Die Kanzlei hat bei den Anlegern, die ihre Sachwertplus-Beteiligungen über die BFI-Bank finanziert hatten, nach langen Verhandlungen die komplette Ausbuchung der Kredite gegen Übertragung der Fondsanteile auf die Bank erreicht.

 

Weitere Informationen

  Schrottimmobilien  

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  SachwertPlus-Fonds 10

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