Bernhard & Dr. Kleuser BGK Rechtsanwälte
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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt alles rund um das Arbeitsverhältnis und bestimmt die Rechtspositionen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die einzelnen Aspekte des Arbeitslebens. Es befasst sich damit mit konfliktträchtigen und sehr oft emotionsgeladenen Rechtsbeziehungen, die häufig auch existenzielle Bedeutung haben.

Wichtig ist deshalb, dass alle Beteiligten, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, ihre Rechte und Pflichten kennen. Durch Gesetzgeber und Rechtsprechung wurden unzählige Regelungen und Bestimmungen getroffen, so dass weite Teile des Arbeitsrechts schwer überschaubar sind und viele Schwierigkeiten für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber bergen.

Im Bereich des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu Fragen und Problematiken rund um das Arbeitsverhältnis, angefangen von dessen Begründung über dessen Laufzeit bis hin zu dessen Beendigung. Das Tätigkeitsspektrum umfasst neben dem individuellen Arbeitsrecht auch das kollektive Arbeitsrecht und besteht in außergerichtlicher Beratung und Interessenwahrnehmung sowie Vertretung bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten.

Die Erfahrung zeigt, dass rechtzeitige anwaltliche Beratung sinnvoll ist und dazu beitragen kann, Konfliktfälle nicht zum Streitfall werden zu lassen und eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Ist der Streitfall bereits gegeben, kann durch anwaltliche Beratung sowie Begleitung und Vertretung in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreiten eine interessengerechte Erledigung erreicht werden.


 

Kanzlei Bernhard und Dr. Kleuser

Kanzlei Bernhard
und Dr. Kleuser

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64546 Mörfelden-Walldorf
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